UNESCO-Weltnaturerbe
Ein Erbe der ganzen Menschheit
Die internationale Völkergemeinschaft möchte mit dem Welterbeübereinkommen der UNESCO Natur- und Kulturschöpfungen von herausragender weltweiter Bedeutung als Erbe der ganzen Menschheit erhalten.
Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt der UNESCO von 1972 ist in der Erwägung zustande gekommen,
- "dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen;
- dass das Kulturerbe und das Naturerbe zunehmend von Zerstörung bedroht sind ...;
- dass der Verfall oder der Untergang jedes einzelnen Bestandteils des Kultur- oder Naturerbes eine beklagenswerte Schmälerung des Erbes aller Völker der Welt darstellt; ..."